Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Unterstützung von energetischen Sanierungsmaßnahmen und Neubauten, sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Hier sind die wesentlichen Informationen zu den KfW-Förderungen, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz:

 KfW-Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz

1. KfW-Effizienzhaus (Wohngebäude)

– Ziel: Förderung von Neubau und energetischer Sanierung von Wohngebäuden, um hohe Energieeffizienzstandards zu erreichen.

– Förderkonditionen:

 – KfW-Effizienzhaus 40/40 Plus, 55, 70: Unterschiedliche Effizienzhaus-Standards, bei denen die Zahl angibt, wie viel Prozent des Energiebedarfs ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude benötigt.

 – Zuschüsse und Kredite: Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschüssen.

– Förderhöhe:

 – Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit (abhängig vom Effizienzhaus-Standard).

 – Tilgungszuschuss von bis zu 25% des Kreditbetrags.

2. KfW-Einzelmaßnahmen (Wohngebäude)

– Ziel: Förderung spezifischer energetischer Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden.

– Förderkonditionen:

 – Einzelmaßnahmen: Dämmung, Erneuerung von Fenstern und Türen, Heizungsoptimierung, Einbau von Lüftungsanlagen, Nutzung erneuerbarer Energien.

 – Zuschüsse und Kredite: Zuschüsse bis zu 20-25% der förderfähigen Kosten, zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen.

– Förderhöhe:

 – Zuschüsse bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit.

 – Kredite bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit.

3. KfW-Förderung für Nichtwohngebäude

– Ziel: Förderung von energetischer Sanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden.

– Förderkonditionen:

 – KfW-Effizienzgebäude: Standards für Neubau und Sanierung (Effizienzgebäude 40, 55, etc.).

 – Zuschüsse und Kredite: Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschüssen.

– Förderhöhe:

 – Kredite bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

 – Tilgungszuschuss bis zu 25% des Kreditbetrags.

  Antragsverfahren

1. Beratung und Planung

– Energieberatung: Vor der Antragstellung sollte eine qualifizierte Energieberatung erfolgen, um geeignete Maßnahmen zu identifizieren und zu planen.

– Fachplanung: Erstellung eines detaillierten Sanierungskonzepts durch einen Energieberater oder Architekten.

2. Antragstellung

– KfW-Online-Plattform: Die Anträge werden über die KfW-Online-Plattform oder über die Hausbank gestellt.

– Einreichung von Unterlagen: Einreichung der erforderlichen Unterlagen, wie Energieberatungsbericht, Baupläne und Kostenvoranschläge.

3. Durchführung der Maßnahmen

– Genehmigung und Durchführung: Nach der Bewilligung des Antrags können die Maßnahmen durch qualifizierte Fachunternehmen durchgeführt werden.

– Qualitätssicherung: Sicherstellung der fachgerechten Ausführung der Maßnahmen.

4. Nachweisführung

– Abschlussdokumentation: Nach Abschluss der Maßnahmen müssen die ordnungsgemäße Durchführung und die entstandenen Kosten nachgewiesen werden.

– Energieeffizienznachweis: Nachweis über die erzielte Energieeffizienzverbesserung durch einen Energieberater.

  Vorteile der KfW-Förderung

– Finanzielle Unterstützung: Reduzierung der Investitionskosten durch Zuschüsse und zinsgünstige Kredite.

– Energieeinsparung: Langfristige Einsparung von Energiekosten durch verbesserte Energieeffizienz.

– Klimaschutz: Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen und Erreichung der Klimaziele.

– Wertsteigerung: Erhöhung des Marktwerts und der Attraktivität der Immobilie.


Falls du weitere Informationen oder spezifische Unterstützung bei der Antragstellung benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung!